Urlaubszeit = Reisezeit

Für viele Menschen ist Urlaubszeit stets auch Reisezeit. Gerade wenn man mit seinem Hund verreisen möchte, ist es jedoch ratsam, den Urlaub gut zu planen. Dann sind böse Überraschungen so gut wie ausgeschlossen.

Jede Urlaubsplanung beginnt mit der Frage: „Wohin soll es gehen“? Schon bei der Auswahl des Reisezieles ist es sinnvoll, auch an seinen Vierbeiner zu denken. Denn so groß der Wunsch auch ist, zusammen mit seinem Hund auf Reise zu gehen - diesem Wunsch sind eindeutig Grenzen gesetzt. Viele verantwortungsbewusste Hundehalter stellen sich die Frage, ob man seinem Vierbeiner mit der geplanten Urlaubsreise wirklich einen Gefallen tut.

Eine Reise innerhalb Deutschlands ist in der Regel unproblematisch.

Generell gilt es bei jeder Reise mit Hund einige grundlegende Regeln zu beachten:

  • Reisen Sie möglichst während der Nacht oder in den frühen Morgenstunden. Die Mittagshitze meiden!
  • Legen Sie spätestens alle 2 Stunden eine Pause ein. Hierbei sollte dem Hund Gelegenheit gegeben werden, sich etwas zu bewegen.
  • Lassen Sie Ihren Hund nie alleine im geparkten Fahrzeug. Gerade bei intensiver Sonneneinstrahlung können im Fahrzeuginneren Temperaturen über 60°C entstehen und einen Hitzschlag auslösen.
  • Füttern Sie vor und während der Reise nur kleine Portionen.
  • Frisches Trinkwasser sollte immer zur Verfügung stehen.
  • Vorsicht beim Gebrauch der Klimaanlage, die auftretenden starken Temperaturunterschiede können den Kreislauf belasten und das Immunsystem schwächen.
  • Den Hund im Fahrzeug so sichern, dass er bei einem Unfall oder bei plötzlichen Fahrmanövern nicht unkontrolliert im Innenraum umherfliegt.

 


Reisen in Europa

Wer nicht nur in Deutschland Urlaub machen möchte, sondern auch in anderen europäischen Ländern, hatte bisher mit vielen unterschiedlichen Bestimmungen zu kämpfen. Dies ist seit 2012 nun europaweit in der EU vereinheitlicht.

Wer mit seinem Hund von Deutschland in ein Urlaubsland innerhalb der Europäischen Union einreisen will, benötigt:

  • Gültige Tollwutimpfung (Impfung mindestens 21 Tage alt).
  • Verpflichtende Kennzeichnung mit Mikrochip (Heimtiere, die vor Juli 2011 mit einer gut lesbaren Tätowierung gekennzeichnet wurden, müssen nicht zusätzlich mit einem Transponder gechipt werden).
  • Heimtierausweis - der Tierarzt trägt dort Impfung, Kennzeichnung und Beschreibung des Hundes ein. Hierbei handelt es sich um ein amtliches Dokument, das mitgeführt werden muss.


Die bisherigen Ausnahmeländer Großbritannien, Irland, Schweden und Malta haben ihre Einreisebestimmungen gelockert. Für Hunde wird nun kein Tollwut-Bluttest mehr verlangt. Auch die Zeckenbehandlung fällt weg. Halter, die nach Finnland, Großbritannien, Irland und Malta reisen wollen, müssen ihre Tiere allerdings weiterhin gegen Bandwürmer behandeln lassen und dies bei Einreise nachweisen können.

Wer sich genau über die jeweils vorherrschenden Bestimmungen zur Einreise mit Hund informieren möchte, kann dies im Internet auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz tun. Dort finden sich alle Einreisebestimmungen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass pro Person höchstens fünf Hunde mitgenommen werden dürfen, sonst gelten andere, spezielle Richtlinien.

Krankheiten im Visier

Bei einer geplanten Reise mit Hund in südliche Länder ist neben den Einreisebestimmungen und der für den Vierbeiner schonendsten Art der Reise auch ein Blick auf die im Urlaubsland vorkommenden Krankheiten sinnvoll. Gerade in südlichen Ländern gibt es Erkrankungen, die für Hunde alles andere als unproblematisch sind. Zu den gefährlichsten „Urlaubs-Erkrankungen“ beim Hund zählen die Babesiose („Hundemalaria“), die Ehrlichiose sowie die seltenere Hepatozoonose. Bei der Verbreitung spielen allesamt Zecken eine große Rolle. Die Herzwurm-Erkrankung und die Leishmaniose sind zwei weitere gefährliche Krankheiten. An diese Krankheiten sollte auch denken, wer ohne Hund in Urlaub fährt und dann einen „armen Straßenhund“ aus den gefährdeten Regionen mit nach Deutschland nimmt.

Jeder Hundehalter muss selbst entscheiden, ob er seinen Vierbeiner diesen Risiken aussetzen möchte.

Sind alle diese Dinge bedacht, steht einer gemeinsamen Urlaubsreise nichts mehr im Weg.

 
 
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