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Der Hunde­führer­schein / Sachkunde­nachweis für Berlin

In Berlin gilt eine allgemeine Leinenpflicht nach dem Berliner Hundegesetz. Dies bedeutet, dass Sie Ihren Hund im gesamten Stadtgebiet an die Leine nehmen müssen.

 

Maximal 1m darf die Leine lang sein:

  • Treppenhäuser, Innenhöfe und Zugänge
  • Büro- und Geschäftshäuser,  Ladengeschäfte, Verwaltungs- und andere öffentlich zugängliche Gebäude
  • bei öffentlichen Veranstaltungen, Versammlungen, Volksfesten, Fußgängerzonen, Märkte
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln, deren Haltestationen und Bahnhöfen

Maximal 2m Leinenlänge:

  • öffentliche Grün- und Erholungsanlagen
  • Waldflächen, die keine ausdrücklichen Hundeauslaufgebiete sind
  • Sport- und Campingplätze
  • Kleingartenkolonien

 


 

Mit Sachkundenachweis / Hundeführerschein . . .

können Sie Ihren Hund trotzdem frei laufen lassen, sofern es nicht ausdrücklich verboten ist. Der Hundeführerschein gilt stets pro Mensch-Hund-Team. Das heißt, jedes Familienmitglied muss die Sachkundeprüfung für den Hundeführerschein absolvieren, um den Hund ohne Leine führen zu dürfen. 


Von der Leinenpflicht ausgenommen sind Hunde in ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten und -freilaufflächen in Berlin, zu finden unter:
https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/stadtgruen/gruenanlagen/de/nutzungsmoeglichkeiten/hundefreilauf/


Für gefährliche Hunde gelten spezielle Regelungen. Welche Rassen und ihre Kreuzungen in Berlin als gefährlich gelten, finden Sie hier:
https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/tierschutz/hundehaltung/artikel.541386.php


 

Es gibt folgende Ausnahmen von der generellen Leinenpflicht:

  •     Wenn Sie Ihren Hund bereits vor dem 22. Juli 2016 gehalten haben („Bestandshund“). Maßgeblich ist also der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Berliner Hundegesetzes. Eine Sachkundebescheinigung ist für diesen Fall nicht erforderlich. Für den Nachweis, dass Sie bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes Halterin/Halter des Hundes waren, reicht die Haftpflichtpolice, der Steuerbescheid, der Eintrag im Heimtierausweis oder die Registrierung bei einem Heimtierregister aus.
  • Sie eine Sachkundeprüfung abgelegt und eine Sachkundebescheinigung erhalten haben („Hundeführerschein“),
  • Sie zu einer der in § 6 Absatz 2 Hundegesetz genannten Personengruppen gehören und eine Sachkundebescheinigung erhalten haben. Als sachkundig gelten zum Beispiel Tierärztinnen und Tierärzte sowie Hundeführerinnen und Hundeführer von Diensthunden (weitere Fälle finden Sie unter § 6 Absatz 2 des Berliner Hundegesetzes) oder
  • Sie in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung einen Hund mindestens drei Jahre beanstandungsfrei gehalten und eine entsprechende Sachkundebescheinigung erhalten haben. Fallbeispiele finden Sie in der FAQ des Berliner Hundegesetzes.

 


 

Inhalte und Ablauf der Sachkundeprüfung

  1. Im Theorie-Teil der Sachkundeprüfung ist die theoretische Sachkunde nachzuweisen. Dieser besteht aus 30 Fragen mit vorgegebenen Antworten, von denen mehrere richtig sein können. Die Fragen werden im Vorfeld vom Sachverständigen (Prüfer) aus dem Fragenkatalog der Senats­verwaltung ausgewählt. Die Prüfungsdauer beträgt 45 Minuten. Die Bearbeitung der Prüfungs­fragen erfolgt schriftlich unter Aufsicht und ohne Hilfsmittel. Der Theorie-Teil ist bestanden, wenn mindestens 70 Prozent der Fragen richtig beantwortet wurden.
  2. Im Praxis-Teil der Sachkundeprüfung gilt es die praktische Sachkunde, also den Umgang mit dem Hund im Alltag, zu beweisen. Der praktische Teil ist von der zu prüfenden Person (Hunde­führer) in Form einer Gehorsamsprüfung durchzuführen. Diese Übungen sind in ablenkungs­armer und ablenkungsreicher Umgebung sowie auf einem typischen Spaziergang in der Stadt zu absolvieren. Ihr Hund sollte demzufolge nicht nur die Grundkommandos in der Hundeschule befolgen, sondern auch unter Ablenkung durch andere Zwei- und/oder Vierbeiner auf Sie hören.

    Der Hund soll bei Durchführung der Prüfung mindestens zwölf Monate alt sein.

    Für gefährliche Hunde gelten spezielle Regelungen.

    Erlaubt sind folgende Hilfsmittel: festschnallbares Halsband oder Halsband mit Zugstopp; Brustgeschirr ohne Zugwirkung unter den Achseln; Leine; Pfeife.

 

 

Von wem erhalten Sie die Sachkundebescheinigung / Hundeführerschein?

Die Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag beim Ordnungsamt Ihres Wohnbezirkes, nachdem Sie erfolgreich die Sachkundeprüfung bei einem von der zuständigen Senatsverwaltung zugelassenen Sachverständigen (z. B. bei uns) abgelegt haben oder wenn Sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen.

 

Sachkundebescheinigung Berlin - Bild

 

 

 
 
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