In Berlin gilt eine allgemeine Leinenpflicht nach dem Berliner Hundegesetz. Dies bedeutet, dass Sie Ihren Hund im gesamten Stadtgebiet an die Leine nehmen müssen.
können Sie Ihren Hund trotzdem frei laufen lassen, sofern es nicht ausdrücklich verboten ist. Der Hundeführerschein gilt stets pro Mensch-Hund-Team. Das heißt, jedes Familienmitglied muss die Sachkundeprüfung für den Hundeführerschein absolvieren, um den Hund ohne Leine führen zu dürfen.
Von der Leinenpflicht ausgenommen sind Hunde in ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten und -freilaufflächen in Berlin, zu finden unter:
https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/stadtgruen/gruenanlagen/de/nutzungsmoeglichkeiten/hundefreilauf/
Für gefährliche Hunde gelten spezielle Regelungen. Welche Rassen und ihre Kreuzungen in Berlin als gefährlich gelten, finden Sie hier:
https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/tierschutz/hundehaltung/artikel.541386.php
Die Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag beim Ordnungsamt Ihres Wohnbezirkes, nachdem Sie erfolgreich die Sachkundeprüfung bei einem von der zuständigen Senatsverwaltung zugelassenen Sachverständigen (z. B. bei uns) abgelegt haben oder wenn Sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen.