Platzordnung - Verhaltensregeln für die Teilnahme am Gruppen-
und Einzeltraining

Liebe Besucher unserer Hundeschule,
bitte beachten Sie folgende Regeln während des Aufenthalts auf unserem Trainingsplatz.



1. Teilnahmebedingungen

  • Der Teilnehmer versichert, dass beim Hund die Grundimmunisierungs-Impfungen gegen SHPPI (Staupe, Hepatitis, Parvovirose) erfolgt sind und der Hund ausreichend haftpflichtversichert ist.
    Eine ausdrückliche Kontrolle der Unterlagen vor jeder Trainingseinheit oder jedem Seminarangebot muss nicht zwingend stattfinden, da der Teilnehmer mit seiner Anmeldung bzw. Unterschrift das Vorhandensein dieser Unterlagen bestätigt. Auf Verlangen hat der Teilnehmer jedoch Impfpass und Police der Haftpflichtversicherung vorzuzeigen.
  • Darüber hinaus versichert der Teilnehmer, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat. Chronische Erkrankungen sind uns vor Ausbildungsbeginn mitzuteilen.
  • Der Teilnehmer hat die Pflicht, uns über jede Form von Verhaltensauffälligkeiten, welche im öffentlichen Bereich relevant sind (Angst, Aggression, Unsauberkeit, Vokalisieren), vor Unterrichtsbeginn zu informieren. Dies gilt insbesondere für Hunde, die aggressives Verhalten gegen Artgenossen und Menschen zeigen, die vorgeschichtlich bereits in einen Beißvorfall verwickelt waren oder die rechtliche Auflagen haben. Wird uns eine Verhaltensauffälligkeit wissentlich verschwiegen, führt dies zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmers und seines Hundes von Gruppenkursen und Seminaren / Workshops.
  • Ebenso sind wir vor Betreten des Platzes über die Läufigkeit einer Hündin zu unterrichten (Siehe auch Punkt 7).


2. Anweisungen der Hundeschule Kaiser

  • Unseren Anweisungen ist stets Folge zu leisten, insbesondere in außergewöhnlichen Situationen (z. B. Raufereien).


3. Betreten des Trainingsplatzes

  • Bei geschlossenem Tor darf der Trainingsplatz erst nach unserer Aufforderung betreten werden.
  • Bitte versuchen Sie, pünktlich einzutreffen. Bis zum Beginn Ihres Trainings halten Sie sich bitte seitlich vor dem Tor auf oder gehen Sie mit ihrem Hund noch mal „um die Ecke“.
  • Hunde sind an einer kurzen, maximal 2m langen Leine zu führen. Flexi-Leinen (Roll-Leinen) sind nicht zulässig. Bitte halten Sie Abstand zu den anderen Hunden, um Teilnehmern mit Hunden, die nicht generell verträglich sind, Stress-Situationen zu ersparen und Verwicklungen der Leinen zu vermeiden.
  • Der Trainingsplatz ist nur mit tritt sicherem Schuhwerk zu betreten, um Verletzungen zu verhindern.
  • Alkoholisierten oder unter Drogen stehenden Personen ist der Zutritt zum Trainingsplatz untersagt. Die Kosten für die Trainingsstunde werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.


4. Leinenpflicht / Trainingszubehör

  • Grundsätzlich sind die Hunde während des Trainings an der Leine zu führen.
  • Freies Laufen bzw. Spielphasen finden nur auf unsere Anweisung statt. Dabei hat jeder Hundeführer stets auf seinen Hund zu achten und ggf. auf diesen einzuwirken, wenn der Hund unerwünschtes Verhalten zeigt. Die Einwirkung erfolgt in Absprache mit uns und ggf. auch durch uns. Der Einsatz von Leckerli, Spielzeug und anderen Motivationsobjekten (Stöckchen etc.) ist in den Spielphasen zu unterlassen.
  • Der Einsatz von „Stachel-“ oder „Korallenhalsbändern“, auch als „Dressurhalskette“ im Handel, ist absolut untersagt! Ebenso sind sogenannte „Kettengleiter“ oder „Gesundheitswürger“ nicht zulässig und dürfen nicht eingesetzt werden!
  • Sollten wir es für nötig erachten, dass ein Hund (ggf. vorläufig) nur mit Maulkorb am Training teilnimmt, so ist dieser Anordnung vom Hundebesitzer Folge zu leisten. Ein Maulkorb ist ein sinnvolles Hilfsmittel, welches dem Hund mehr Freiheit und dem Hundeführer mehr Sicherheit gibt.


5. Sauberkeit / Markierverhalten

  • Unser Trainingsplatz soll sauber bleiben. Bitte achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Hund vor dem Training seine Geschäfte außerhalb des Platzes verrichtet hat.
  • Das Urinieren oder Kot absetzen von Rüden und Hündinnen auf dem Trainingsplatz sollte unter allen Umständen vermieden werden. Bei Welpen tolerieren wir solche Missgeschicke. Kot und andere Verunreinigungen sind am Veranstaltungsort sowie auf den angrenzenden Straßen, Wegen und Grünflächen umgehend zu entfernen. Beutel oder Tüten hierfür sollten mitgebracht werden. Der Müll kann in den dafür vorgesehen Behälter entsorgt werden. Zuwiderhandlungen führen zum Veranstaltungsausschluss des Teilnehmers und seines Hundes. Die Kursgebühr wird in diesem Fall nicht erstattet.
  • Sollte ein Hund an Trainingsgeräte uriniert haben, so informieren Sie bitte einen Trainer. Bei wiederholten Verunreinigungen, insbesondere Urinieren an Trainingsgeräte / Hütte, hat der betreffende Hundehalter 5,- Euro pro Verunreinigung an uns zu zahlen. Zuwiderhandlungen führen zum Veranstaltungsausschluss des Teilnehmers und seines Hundes. Die Kursgebühr wird in diesem Fall nicht erstattet.
  • Ihre Gesundheit ist uns wichtig. Unser Trainingsplatz ist „alkohol- und rauchfreie Zone“. Wer in den Pausen rauchen möchte, kann dies außerhalb des Geländes tun. Der Hund ist dann mitzunehmen. Wird vor dem Platz geraucht, so sind die Zigarettenreste zu entsorgen.


6. Füttern

  • Füttern Sie keine anderen Hunde, zumindest nicht ohne Einverständnis der Besitzer. Jeder Hund sollte lernen, dass Leckerli nur aus der Tasche des eigenen Hundeführers kommen.


7. Läufige Hündinnen

  • Hündinnen werden für die Dauer der Läufigkeit (3 Wochen) vom Gruppentraining ausgeschlossen. Für die nachfolgende Zeit, solange die Hündin noch übermäßig attraktiv für die Mehrheit der Rüden ist, entscheiden wir im Einzelfall, ob die Hündin am Training teilnehmen darf.
  • Hundeführer mit Rüden haben keinen Anspruch darauf, dass läufige Hündinnen ausgeschlossen werden.


8. Kranke Hunde

  • Erkrankte Hunde haben keinen Zutritt zum Platz, wenn sie dadurch eine Gefahr für andere darstellen oder der Besuch des Gruppentrainings für sie selbst eine zu große Belastung ist.
  • Die Entscheidung über die Teilnahme treffen wir, ggf. in Absprache mit dem behandelnden Tierarzt.


9. Haftung

  • Während des Trainings bleibt der Teilnehmer stets verantwortlicher Halter für seinen Hund, das heißt der Teilnehmer übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf unsere Veranlassung handelt. Soweit der Teilnehmer durch uns aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Teilnehmer allein die Verantwortung hierfür. Der Teilnehmer informiert sich eigenständig über die örtlichen Gegebenheiten.

Für die Dauer des Platzaufenthaltes bzw. des Trainings erkennt jeder Teilnehmer / Besucher diese Platzordnung an. Grobe Verstöße können zum Platzverweis führen.

 
 
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